Firmensitz:
Rehkopfweg 17, Darmstadt
Leistung, die Werte schafft.

Häufige Fragen

Wie haftet die HEKTAR Liegenschaftsverwaltung e.K. für ausgeführte Arbeiten?

Unser Unternehmen ist keine GmbH oder AG sondern eine Einzelfirma. Es gibt keine Haftungsbeschränkung. Das Kürzel „e.K.“ weist auf einen „eingetragenen Kaufmann“ hin. Das Unternehmen ist also im Handelsregister eingetragen und der Inhaber haftet persönlich.

 

Verfügt die HEKTAR Liegenschaftsverwaltung e.K. über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Ja, bei der VICTORIA Versicherung. Vermögensschäden je Versicherungsfall 100.000,00 €, Jahreshöchstleistung 200.000,00 €.

 

Verfügt die HEKTAR Liegenschaftsverwaltung e.K. über eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Ja, bei der VICTORIA Versicherung. Personenschäden je Versicherungsfall 3.000.000,00 €, Jahreshöchstleistung 6.000.000,00 €. Sachschäden je Versicherungsfall 1.500.000,00 €, Jahreshöchstleistung 3.000.000,00 €.

 

Können Sie mir eine Referenzperson nennen?

Gerne stellen wir Ihnen die Kontaktdaten eines Kunden bzw. Beiratsvorsitzenden zur Verfügung, so dass Sie sich mit ihm über uns unterhalten können.

 

Was geschieht auf der jährlichen Beiratssitzung?

In der Beiratssitzung wird ein 5-seitiger Prüfbericht ausgefüllt und von den Beiräten unterzeichnet. Hier hat der Beirat die Möglichkeit umfassend zu kontrollieren und Empfehlungen an die WEG auszusprechen, die auf der jährlichen Eigentümerversammlung in den Beschlussanträgen zitiert werden.

 

Warum wird im Verwaltervertrag so oft von „Besonderen Leistungen (BL)“ gesprochen?

Wir sind für Klarheit und Transparenz, daher verzichten wir auf das Kleingedruckte.

 

Muss ich damit rechnen, dass neben der Monatspauschale für die „Grundleistungen“ regelmäßig auch Beträge für die „Besonderen Leistungen“ in Rechnung gestellt werden?

In der Regel werden in einem normalen Wirtschaftsjahr von uns keine BL in Rechnung gestellt. Es kann aber doch sehr schnell notwendig werden, dass BL von uns erbracht werden müssen. Beispiele: Beitreibung rückständiger Hausgelder (Mahnbescheid, Klage), Gewährleistungsverfolgung von Handwerkerleistungen (Gutachten, Klage), größere Instandsetzungsmaßnahmen durch Schäden (Wasser, Feuer, Blitz, Gas, etc.).